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AG Regensburg, 04.12.2014 - 41 C 177/14 |
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Volltextveröffentlichung
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- OLG Düsseldorf, 13.10.1980 - 1 U 42/80
Auszug aus AG Regensburg, 04.12.2014 - 41 C 177/14
Die Gefahr für den fließenden Verkehr ist erst dann beseitigt, wenn der Ausfahrende selbst zum Teilnehmer dieses fließenden Verkehrs geworden ist (vgl. OLG Düsseldorf, Versicherungsrecht 1981, Seite 754 bis 755).